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Rücktrittsforderung an den Schachverband Sachsen e.V.

Verehrte Schachfreunde, liebe BSG-Mitglieder und Eltern,

Aktuell dreht sich das Personalkarussell im Funktionärsstab des Schachverbandes Sachsen e.V. (SVS) wieder einmal etwas schneller. Rücktritte sind keine Seltenheit. Aktuell sind mit dem Landesspielleiter René Plötz und dem Vizepräsidenten Jugend Frank Schulze zwei Vorstandsmitglieder aus ihren Ämtern ausgeschieden, nachzulesen auf der >>> SVS-Homepage <<<.
Auch ich habe als Referent für Breitenschach im April 2017 nach nur einem Jahr Amtszeit im Anschluss an den Verbandstag meinen >>> Rücktritt <<< erklärt. Die Situation im Vorstand des SVS erscheint dramatisch. Die inhaltliche Arbeit des Verbandes, der als Dachorganisation aller sächsischer Schachvereine unter anderem die Verantwortung für den Spielbetrieb sämtlicher Mannschaftspunktspiele und aller Qualifikationen zu Landes- und Deutschen Meisterschaften und vieler weiterer Aufgabenfelder trägt, ist nicht mehr gegeben. 
Dies gefährdet maßgeblich die sportliche Entwicklung unserer Mitglieder, insbesondere des Nachwuchses. Aus diesem Grund habe ich als Vereinsvorsitzender unseres Schachvereins die Verantwortung übernommen und fordere in einem Offenen Brief den Rücktritt des SVS-Präsidenten Frank Bicker. Dieser ist hier im Anschluss veröffentlicht.

>>> Offener Brief an den SVS-Präsidenten Frank Bicker <<<

>>> Nachtrag zum Offenen Brief vom 26.07. <<<

Noch ein paar Anmerkungen:

So, wie sich der aktuelle Vorgang darstellt, ist der SVS-Vorstand in sich absolut zerstritten. Mit dem Abgang zweier (von fünf) Vorstandsmitglieder lastet alle Verantwortung auf die verbliebenen drei Vorständler. Dies sind neben dem Präsidenten Frank Bicker auch noch der Vizepräsident für Verbandsarbeit Ronald Wilhelm, der im Juli 2014 schon einmal als Vorstandsmitglied zurücktrat, von Frank Bicker ersetzt wurde, 2016 erneut kandidierte bzw. gewählt wurde. Zusätzlich ist der Schatzmeister Stefan Ullmann laut BGB §26 für den SVS vertretungsberechtigt. 
Es droht dem SVS nunmehr der Verlust der Vertretungsberechtigung im Innen- wie im Außenverhältnis. Das würde bedeuten, dass der Landesverband als Verein handlungs- und geschäftsunfähig ist. Mögliche Folgen wären der Verlust wichtiger Fördermittel bzw. der Einsatz eines Notvorstandes durch das zuständige Amtsgericht. Dieser könnte dann die Abwicklung des SVS als Verein vornehmen. In deren Konsequenz würden sämtliche sächsischen Schachspieler ihre Organisation im Spielbetrieb verlieren. Für unseren Nachwuchs wären die Qualifikationswege zu Deutschen Einzel- wie Mannschaftsmeisterschaften versperrt.

   

 

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